Warum ein hoher garantierter Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Basisrente (Rürup Rente) wichtig ist
Verständlicherweise konzentrieren sich die meisten Basisrentensparer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge zunächst auf die Erzielung eines hohen Fondsguthabens zum Ende der Vertragslaufzeit. Anders ausgedrückt: Am Ende der Ansparphase soll aus den eingezahlten Beiträgen, für die laufend Fondsanteile erworben worden sind, ein möglichst hoher Kapitalbetrag erwachsen sein. Dabei werden Aspekte Renditechancen der angebotenen Fonds oder Portfolios wie auch Produktgesamtkosten und Kosten evtl. eingeschlossener Garantieren genauestens analysiert und verglichen. Was oftmals aber schlicht übersehen wird, ist die Beurteilung des garantierten Rentenfaktors, den nahezu jeder Versicherer im Basisrentenangebot ausweist. Doch gerade dieser sollte im möglichst hoch sein. Insbesondere deshalb, weil die Basisrente als Vorsorgekonzept ausschließlich die vollständige Verrentung des zum Vertragsbeginn erzielen Vertragsguthabens vorschreibt.
Was ist der garantierte Rentenfaktor?
Der Rentenfaktor legt die Rentenhöhe fest, welche der Rentenempfänger pro 10.000,- EUR angespartem Fondsguthaben lebenslang als Rente erhält. Ein Faktor von 30 bedeutet also, dass beispielsweise bei einem Fondsguthaben von 200.000,- EUR die lebenslange Monatsrente aus der Basisrente 600,- EUR beträgt. Bei einem garantierten Rentenfaktor von 15 dagegen müsste man folglich doppelt so viel Fondsguthaben zum Rentenbeginn erwirtschaften, um auf die gleiche Rentenhöhe zu kommen wie mit einem Faktor von 30. Spätestens an der Stelle solle jedem Sparer, der sein Geld in eine fondsgebundene Basisrente investiert, die Bedeutung dieser Kennzahl klar geworden sein. Ein ungünstiger Rentenfaktor einer Basisrente kann die Erfolge der Ansparphase wieder „auffressen“. Denn es nützt wenig das eingezahlte Geld gut angelegt zu haben, wenn davon in der Auszahlungsphase nur ein mickriger Anteil monatlich als Rente fließt.
Garantierter Rentenfaktor ist nicht gleich garantierter Rentenfaktor – Vorsicht Treuhänderklausel !
Da Anbieter fondsgebundener Basisrenten die Höhe der Rentenzahlungen über die Rentenfaktoren bis zum Tode der versicherten Person, also oftmals über Jahrzehnte garantieren, werde diese Garantien zunehmend vorsichtiger kalkuliert. Schließlich kostet ein EUR monatlicher Rente heute über 60 Prozent mehr als noch im Jahr 2000. Die Gründe dafür liegen vor allem in der negativen Zinsentwicklung und dem starken Anstieg der Lebenserwartung. Um diesen nur schwer prognostizierbaren Entwicklungen entgegenzuwirken, versuchen manche Anbieter fondsgebundener Basisrenten die gewährten garantierten Rentenfaktoren vertraglich „aufzuweichen“ um im Falle des Falles diese nachträglich absenken zu können. Zunehmend mehr Versicherer folgen diesem Trend und lassen sich dieses Hintertürchen offen. Dieses Anpassungsrecht wird meist in den Bedingungen versteckt und besagt, dass der garantierte Rentenfaktor unter bestimmten Voraussetzungen veränderbar ist, wenn ein unabhängiger Treuhänder dem zustimmt (Treuhänderklausel). Entscheidend ist also, dass das Angebot der Basisrente der Rentenfaktor „hart garantiert“ also unveränderbar garantiert wird. Denn nur dann gilt dauerhaft der ausgewiesene Faktorgarantie und der Versicherte bleibt von Verschlechterungen der Rechnungsgrundlagen (Zinssenkung oder dem Anstieg der allgemeinen Lebenserwartung) verschont. Wer darauf verzichtet – und das gilt ganz besonders bei der ausschließlich als lebenslange Rente erhältlichen Basisrente, geht ein unkalkulierbares Risiko ein. Denn für den wird die Rentenhöhe nach den zum Rentenbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen bemessen, also dem Rentenfaktor in 20, 30 oder mehr Jahren. Dass dieser günstiger ausfallen wird, darf nach Lage der Dinge allerdings mehr als bezweifelt werden.
Anpassung der garantierten Rentenfaktoren bei fondsgebundenen Basisrenten der Allianz Lebensversicherung AG und Zurich Lebensversicherung AG (Deutscher Herold)
Die Treuhänderklausel als Option für die Anpassung des garantierten Rentenfaktors ist keinesfalls, wie es oft behauptet wird, nur ein theoretisches Recht. Zwei marktführende Anbieter fondsgebundener Produkte in Deutschland die Allianz Lebensversicherung AG und die Zurich Lebensversicherung AG haben zum Anfang des Jahres 2017 vom ihrem Anpassungsrecht Gebrauch gemacht. Allein bei der Allianz Lebensversicherung wurden die garantierten Rentenfaktoren bei mehr als 700.000 Verträgen angepasst. Betroffen waren folgende fondsgebundene Tarife mit einem unter Treuhändervorbehalt stehenden Rentenfaktor von 07/2001 bis 12/2011 Allianz Vorsorgekonzept Invest, Allianz Vorsorgekonzept Invest mit Garantie, Allianz Vorsorgekonzept Invest alpha-Balance, Allianz Vorsorgekonzept IndexSelect, Allianz Index- und Portfolio Policen, DLV Invest Verträge ab 09/2000.