Nach diesen Kriterien haben wir sämtliche am deutschen Markt angebotenen provisionsfreien Tarife mit ETFs verglichen

Finanzstärke des Anbieters

Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen untersucht regelmäßig die Bilanzkennzahlen der Lebensversicherer. Hierfür hat die Ratingagentur ein eigenes Bewertungssystem entwickelt, welches dem hohen Informationsbedarf bei Lebensversicherungen Rechnung trägt. Dabei werden jährlich die Geschäftsberichte der vergangenen fünf Jahre aller deutscher Lebensversicherungsunternehmen ausgewertet, die zu diesem Zeitpunkt seit mindestens elf Jahren bestehen. Insgesamt werden neun Kennzahlen durchleuchtet und je nach Bedeutung unterschiedlich stark gewichtet. Bei der Beurteilung der Finanzstärke eines Versicherers orientieren wir uns an dem Ratingergebnis des Analysehauses Morgen & Morgen.

Ertragsstärke des Anbieters

Bei der Beurteilung des langfristigen unternehmerischen Erfolges eines Versicherungsunternehmens orientieren wir uns an den Ergebnissen des Bewertungsverfahrens von ASCOR, der Scoring GmbH aus Hamburg.

Gesellschaftsform des Anbieters

Bei deutschen Versicherern finden sich folgende Gesellschaftsformen am Markt:

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Alle Aktiengesellschaften unterliegen den strengen Regularien eines börsennotierten Unternehmens. Dafür werden jedes Jahr Gewinne in Form von Dividenden an Aktionäre ausgezahlt. Davon profitieren zwar die Aktionäre nicht aber die Versicherten. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit gehören den Mitgliedern. Jeder Vertragsinhaber wird automatisch Teil der Gemeinschaft und nahezu alle Gewinne fließen den Mitgliedern zu. Bei unseren Produktempfehlungen bevorzugen wir Versicherungsvereine, da wir davon ausgehen, dass diese langfristig höhere Überschüsse zuteilen werden können als Aktengesellschaften.

Garantierter Rentenfaktor

Der vertraglich garantierte Rentenfaktor gehört zweifelsfrei zu den wichtigsten Kriterien nach den ein fondsgebundenes Vorsorgeprodukt beurteilt werden sollte. Dabei gibt der Anbieter verbindlich an, zu welchem Faktor das am Ende der Vertragslaufzeit angesammelte Fondsvermögen in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Der Rentenfaktor entscheidet somit darüber, wie hoch die Rente im Alter konkret ausfällt in Abhängigkeit von der Höhe des Fondsguthabens zum Zeitpunkt der Rentenauszahlung. Der Rentenfaktor wird meistens je 10.000 EUR Fondsguthaben angegeben. Zu unterscheiden ist der aktuelle Rentenfaktor vom garantierten Rentenfaktor. Auch die Qualität des garantierten Rentenfaktors ist entscheidend. Während zunehmend mehr Anbieter dazu übergehen sogenannte „Treuhänderklausen“ zu verwenden, um unter bestimmten Voraussetzungen den garantierten Faktor bei bestehenden Verträgen anpassen zu können, verzichten andere gänzlich auf diese verbraucherunfreundliche Option. Verbraucher sollten daher unbedingt darauf achten in welcher Art und Weise der Anbieter eines fondsgebundenen Produktes die Rentenberechnung vertraglich zusichert. Von elementarer Bedeutung ist der garantierte Rentenfaktor bei fondsgebundenen Basisrenten (Rürup Renten) und Riester Renten. Weil bei dieser Art der Vorsorge die Verrentung des zum Rentenbeginn erzielten Fondsguthabens gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte diese möglichst kalkulierbar und verbraucherfreundlich geregelt werden. ETF-Versicherung-24 empfiehlt ausschließlich provisionsfreie Tarife, die im Marktvergleich die höchsten garantierten Rentenfaktoren zusichern, die unveränderbar (ohne Treuhänderklausel) gewährt werden.

Anzahl und Qualität in der Fondsauswahl verfügbarer passiver Anlagen, ETFs

Nach wie vor bieten nur wenige Anbieter kostengünstige Indexfonds und ETFs in der Fondsauswahl an. Als Dienstleister konzentrieren wir uns ausschließlich auf fondsgebundene Altersvorsorgetarife, die Ihnen die Möglichkeit bieten in Indexfonds und ETFs zu investieren. Abhängig vom Anbieter und Tarif schwankt hier die Anzahl der verfügbaren passiven Investments zwischen 2 und 95. Eine ausreichende Auswahl qualitativ hochwertiger und kostengünstiger Indexfonds und ETFs unterschiedlicher Anlageklassen ist ein klares Indiz für gute Tarifqualität.

Tarifliches Recht auf Zuzahlung bzw. Sonderzahlung

Neben der beim Abschluss des Vertrages vereinbarten monatlichen, halbjährlichen oder jährlichen Zahlungsweise der Beiträge, bieten nahezu alle Anbieter die Möglichkeit an eine außerplanmäßige Zuzahlungen/ Sonderzahlungen leisten zu können. Die Sonderzahlung kann einfach und flexibel per Überweisung oder Bankeinzug durchgeführt werden. Verbraucher sollten darauf achten wie oft im Jahr und im welchen Umfang Zuzahlungen/ Sonderzahlungen tariflich zulässig sind. Als flexibles Instrument eignet sich die Zuzahlung/ Sonderzahlung besonders für Selbstständige und Freiberufler, die in der Regel erst zum Jahresende die Höhe ihres steuerpflichtigen Einkommens einschätzen können und somit beispielsweise durch eine Zuzahlung in eine Basisrente (Rürup Rente) ihre steuerliche Belastung reduzieren können. Alle von ETF-Versicherung-24 empfohlenen fondsgebundenen Basisrenten, Riester Renten, Rentenversicherungen (FondsRenten) oder Direktversicherungen sind sogenannte Nettotarife. Diese enthalten keine Abschlusskosten und Abschlussprovisionen. Dieser Kostenvorteil gilt dauerhaft auch für sämtliche Zuzahlungen/ Sonderzahlungen.

Rechnungsgrundlagen für Zuzahlungen bzw. Sonderzahlungen:

Die Vertragsbedingungen zahlreicher Produktanbieter sehen vor, dass die Berechnung der Rente, die aus der Zuzahlung/ Sonderzahlung zu bilden ist, nach dem zum Zeitpunkt der Zuzahlung gültigen Konditionen (sogenannten Rechnungsgrundlagen) durchgeführt werden darf. Aller Voraussicht nach werden sich aber gerade diese Rechnungsgrundlagen, die unter anderen wegen der zunehmend steigender Lebenserwartung und der Absenkung der Garantiezinses, zukünftig noch weiter verschlechtern. Solch eine Regelung benachteiligt also alle Sparer, die regelmäßig in Ihre Vorsorgeverträge zuzahlen möchten. Nur verbraucherfreundliche Anbieter fondsgebundener Basisrenten (Rürup Renten), Riester Renten, Rentenversicherungen (FondsRenten) und Direktversicherungen gewähren Ihren Kunden die Möglichkeit Zuzahlungen über die gesamte Vertragslaufzeit nach Rechnungsgrundlagen zum Vertragsbeginn (Altkonditionen des ursprünglichen Vertrages) zu tätigen. Dies sollte bei der Tarifauswahl unbedingt berücksichtigt werden.

Verzicht auf die Erhebung vertrieblicher Ausgabeaufschläge

Manche Anbieter verzichten beim Kauf von Fondsanteilen (ETFs oder gemanagten Fonds) auf die Erhebung sonst üblicher Ausgabeaufschläge (2,00% bis 5,00%). Das spart unnötige Kosten und ist verbraucherfreundlich. Nahezu alle Tarifempfehlungen von ETF-Versicherung-24 sichern vertraglich zu, dass keine Ausgabeaufschläge erhoben werden dürfen.

Tarifliches Recht auf kostenfreie Fondswechsel (Switch/Shift)

Die meisten Versicherer gewähren in ihren Vertragsbedingungen das Optionsrecht auf einen Fonds-Wechsel. Die zum Vertragsabschluss im Antrag festgelegte Fondsauswahl und Gewichtung (Fondsallokation) kann während der gesamten Vertragslaufzeit entsprechend anpasst werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einem

  • Switch: Das Recht auf Änderung der Beitragsaufteilung auf die Fonds bzw. die Auswahl neuer Fonds für künftige Beitragszahlungen

und einem

  • Shift: Die Umschichtung des bereits erworbenen Fondsguthabens in andere Fonds.

Die Kosten für einen Fondswechsel und der Umfang eines Fonds-Wechsels hängen vom Tarif und Anbieter ab. Verbraucherfreundliche Tarife lassen Fonds-Wechsel (switch/ shift) in einem großzügigen Umfang und dazu kostenfrei zu.

Steigerungssatz der dynamischen Rente

Der Rentensteigerungssatz der dynamischen Rente ist ein Indiz für Ertragsstärke des Anbieters. Die dynamische Rente steigt um diesen Prozentsatz im Vergleich zur Vorjahresrente. Auch hier gibt es große Unterschiede bei den tariflichen Zusagen. Ertragsstarke Versicherer weisen für das Jahrs 2017 einen Rentensteigerungssatz der dynamischen Renten von über 2,10% aus. Bei ertragsschwachen Anbietern liegt der Steigerungssatz teilweise deutlich unter 1,00%.

Kundenbeteiligung an fondsabhängigen bzw. fondsunabhängigen Überschüssen („Kickbacks“)

Aktiv gemanagte und verwaltende Investmentfonds verursachen, ohne Berücksichtigung regulär anfallender Transaktionskosten, jährliche Verwaltungskosten von durchschnittlich ca. 1,65%. Was die meisten Verbraucher nicht wissen, ist dass davon ca. 0,65% p.a. als verdeckte Bestandsprovisionen an die Versicherungsgesellschaft zurückfließen. Diese Zahlungen werden in Fachkreisen auch „Kickbacks“ oder „Rückvergütungen“ bezeichnet. Verbraucherfreundliche Anbieter erstatten ihren Kunden solche „Rückvergütungen“ gänzlich, was zu einer jährlichen Zusatzrendite von bis zu 0,65% führen kann. Weniger verbraucherfreundliche Gesellschaften tun das nicht. Die fairste Regelung findet man bei Anbietern, die in ihren Bedingungen festschreiben, dass sämtliche Rückvergütungen an den Vertragskunden weitergegeben werden.

Bei ETFs und Indexfonds fallen im Gegensatz zu aktiven und verwaltenden Investmentfonds keine Fondsüberschüsse (Kickbacks) an. Daher erhalten Anleger, die ausschließlich passiv investiert sind regulär keine Rückvergütungen. Auch hier gibt es eine Besonderheit, auf die Verbraucher achten sollten. Manche Anbieter teilen entstandene Fondsüberschüsse nicht fondsindividuell sondern fondsunabhängig über einen jährlich festgelegten Zuteilungsprozentsatz zwischen 0,20% und 0,40% zu. Das ist insbesondere für diejenigen lukrativ, die ausschließlich in ETFs und Indexfonds investieren wollen. Die fondsaunabhängige Zuteilung von Rückvergütungen führt im Ergebnis dazu, dass auch diese Anleger am „Kickback“ beteiligt werden, weil tariflich nicht zwischen passiven und gemanagten Fonds unterschieden wird, sondern die Rückvergütung pauschal (fondsunabhängig) jedem Versorgungsvertrag zugerechnet wird.

Hier finden Sie detaillierte Vergleiche zu unseren provisionsfreien Altersvorsorgetarifen mit ETFs

Wir haben nahezu alle in Deutschland verfügbaren fondsgebundenen Vorsorgetarife verglichen und die Ergebnisse in einem aussagekräftigen Vergleich zusammengeführt. Unsere Tarifempfehlungen enthalten keine vertrieblichen Abschlusskosten und Abschlussprovisionen und ermöglichen gleichzeitig direkt in einen oder mehrere kostengünstige ETFs zu investieren. Studieren Sie unsere Vergleiche und lassen Sie sich von den zahlreichen Vorteilen unserer provisionsfreien Tarifempfehlungen überzeugen.

ETF-BASISRENTE
(Rürup Rente mit Indexfonds)

ETF-RIESTER RENTE
(RiesterRente mit Indexfonds)

ETF-FONDSRENTE
(private Rentenversicherung)

ETF-DIREKTVERSICHERUNG
(betriebliche Altersvorsorge)