Fondsgebundene Riester Rente nur mit hohem garantieren Rentenfaktor empfehlenswert
Die meisten Riestersparer konzentrieren sich beim Aufbau ihrer Altersvorsorge zunächst auf die Erzielung eines möglichst hohen Kapitals zum Ende der Vertragslaufzeit. Mit anderen Worten gesagt: Am Ende der Ansparphase soll aus den geleisteten Einzahlungen ein möglichst hoher Kapitalbetrag erwachsen sein. Dabei werden zahlreiche Aspekte wie die Renditechancen der angebotenen Fonds oder Portfolios wie auch die Produktkosten verglichen und bewertet. Was oftmals übersehen wird, ist der Rentenfaktor, den nahezu jeder Riester Renten Anbieter bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses garantiert. Doch gerade dieser sollte möglichst hoch garantiert sein. Insbesondere deshalb, weil die Riester Rente als Vorsorgekonzept unabhängig vom Anbieter und Tarif vorsieht, dass ganze 70 Prozent des am Ende der Vertragslaufzeit erzielten Kapitals zwingend als lebenslange Rente bezogen werden muss. Das schreibt der Gesetzgeber ausnahmslos für alle Riester Renten vor.
Was ist der garantierte Rentenfaktor?
Bei einer fondsgebundenen Riester Rente legt der Rentenfaktor die Rentenhöhe fest, welche der Rentenempfänger je 10.000,- EUR angespartem Vertragsguthaben lebenslang als Rente erhält. Ein Rentenfaktor von 30 bedeutet also, dass beispielsweise bei einem zu verrentenden Kapital von 100.000,- EUR die lebenslange monatliche Rente 300,- EUR beträgt. Bei einem garantierten Rentenfaktor von 15 dagegen müsste man folglich doppelt so viel Kapital zum Rentenbeginn erwirtschaften, um auf die gleiche Rentenhöhe zu kommen wie mit einem Faktor von 30. Ein fehlender oder zu geringer Rentenfaktor bei einer Riester Rente kann dadurch die Erfolge der Ansparphase wieder „auffressen“. Denn es nützt wenig das eingezahlte Geld gut angelegt zu haben, wenn davon in der Auszahlungsphase nur ein mickriger Anteil monatlich als Rente fließt.
Garantierter Rentenfaktor mit Treuhänderklausel und die Folgen für den Kunden
Dass hart garantierte Rentenfaktoren keine Selbstverständlichkeit im deutschen Markt sind, zeigt die aktuelle Entwicklung: So haben einige Anbieter durch einen Rentenfaktor mit Treuhänderklausel die Möglichkeit, auf „unvorhersehbare Ereignisse“ zu reagieren. Mit Hilfe eines unabhängigen Treuhänders können sie den Rentenfaktor bei Altverträgen anpassen. Von diesem Recht haben aktuell gleich mehrere Versicherer Gebrauch gemacht – mit dem Ergebnis, dass die „garantierte Rente“ für die betroffenen Kunden niedriger ausfallen wird, als ursprünglich vereinbart. Unter anderem zwei marktführende Anbieter fondsgebundener Produkte in Deutschland – die Allianz Lebensversicherung AG und die Zurich Lebensversicherung AG. Allein bei der Allianz Lebensversicherung AG wurden die garantierten Rentenfaktoren bei mehr als 700.000 Verträgen angepasst. Dies zeigt einmal mehr, wie sehr sich Produkte und vor allem Versicherungsbedingungen unterscheiden können und ein Blick ins Kleingedruckte lohnt. Noch vor wenigen Jahren wurde die Treuhänderklausel von einigen Anbietern als „rein theoretische Möglichkeit“ dargestellt – diese Zeiten dürften nach den aktuellen Entwicklungen vorbei sein.