Dynamisches 3-Topf-Hybrid-Garantiemodell

Die Mehrheit der deutschen Lebensversicherer setzen inzwischen bei der Garantiebildung auf dynamische 3-Topf-Hybride. Damit hat das dynamische Garantiekonzept das statische 2-Topf-Hybrid-Garantiemodell weitestgehend abgelöst und hat sich damit neben dem dynamischen 2-Topf-Garantiemodell fest etabliert.

Funktionsweise des klassischen 3-Topf-Hybrid-Garantiemodell

Das Vertragsguthaben wird einmal monatlich wiederkehrend auf maximal 2 der 3 Anlagetöpfe (Deckungsstock, Wertsicherungsfonds bzw. freie Fondsanlage) verteilt (dynamischer Umschichtungsmechanismus). Dieser Vorgang erfolgt vertragsindividuell, abhängig von der gewählten Garantieleistung, der Restlaufzeit und dem aktuell vorhandenen Vertragsguthaben. Das Ziel dieses Umschichtungsvorganges ist es, einen möglichst hohen Anteil in den Anlagetopf 3 (ETFs) zu investieren und gleichzeitig das Garantiekapital sicherzustellen. Der dynamische Umschichtungsmechanismus stellt zu jedem Zeitpunkt sicher, dass das gesamte Vertragsguthaben mindestens dem Barwert des Garantiekapitals zum Rentenbeginn entspricht. Dies geschieht durch ein dynamisches Zusammenspiel zwischen dem gewählten Wertsicherungsfonds und dem Deckungsstock. Bei den meisten fondsgebundenen Garantietarifen wird zum Vertragsende lediglich die Höhe der eingezahlten Beiträge garantiert (Bruttobeitragsgarantie). Somit stellt die Summe der zum Vertragsbeginn vereinbaren Bruttobeiträge auch das Garantiekapital zum Rentenbeginn dar. Solange die Garantie des Wertsicherungsfonds ggf. zusammen mit dem im Deckungsstock befindlichen Guthaben den Barwert des Garantiekapitals zum Rentenbeginn erreicht, ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet, dass das erforderliche Garantiekapital zum Rentenbeginn erwirtschaftet werden kann. Das weitere Guthaben kann somit in freie Anlage (ETFs) ohne Garantie investiert werden.

Anlagetopf 1: Deckungsstock (Festverzinsliche Anlage des Lebensversicherers, sog. Sicherungsvermögen)

Der Deckungsstock bietet stets eine feste Verzinsung nach dem zum Vertragsabschluss gültigen Rechnungszins (2020 – 0,90% Garantiezins zzgl. Überschussbeteiligung). Ziel: Eine Anlage im Sicherungsvermögen kommt immer nur dann zum Zuge, wenn das Vertragsguthaben nicht ausreicht die garantierte Leistung alleine durch die Werterhaltungsgarantie des Wertsicherungsfonds (Anlagetopf 2) sicherzustellen.

Anlagetopf 2: Wertsicherungsfonds (Garantiefonds, idealerweise eine aktives ETF-Portfolio)

Dieser besondere Fonds garantiert jeweils für einen Monat einen Mindestwert von 80% des Anteilwertes vom letzten Bewertungstag des Vormonats. Ziel: Der Wertsicherungsfonds ist (ggf. zusammen mit dem Guthaben des Kunden im Deckungsstock) zu jedem Zeitpunkt in der Lage, das aktuell benötigte Garantiekapital sicherzustellen. Einige Tarife bieten bis zu 6 unterschiedliche Wertsicherungsfonds an. Diese können individuell ausgewählt und gewichtet werden.

Anlagetopf 3: Freie Anlage (In der Fondsauswahl angebotene aktive Fonds, verwaltende Fonds und ETFs)

Anleger können mit ihrer eigenen Fondsauswahl an der Wertentwicklung der Kapitalmärkte partizipieren. Ziel: Der Teil des Vertragsguthabens, der nicht für die Sicherstellung des Garantiekapitals benötigt wird, fließt in die freie Fondsanlage. Abhängig vom Anbieter und Tarif können hier aktiv gemanagte Fonds, verwaltende Fonds und ETFs ausgewählt werden. Damit ist der Anlagetopf 3 neben dem Wertsicherungsfonds (Anlagetopf 2) ein zusätzlicher „Rendite-Motor“.

Fazit zum dynamischen 3-Topf-Hybrid-Garantiemodell:

Während bei statischen 2-Topf-Hybriden besonders bei kurzen bis mittleren Vertragslaufzeiten ein vergleichsweise kleiner Anteil der Beiträge in die freie Fondsanlage fließt, schafft das dynamische 3-Topf-Hybrid-Garantiemodell bei günstigem Kursverlauf (Aufwärtstrend mit moderaten Schwankungen) erheblich bessere Chancen die freie Fondsanlage zu bedienen. Damit ist das Garantiekonzept insbesondere für Sparer interessant die höhere Aktienquoten (Investmentquoten) bevorzugen. Da beim dynamischen Modell der Wertsicherungsfonds eine Zentrale Rolle spielt, sollten vor allem dessen Qualität und Kosten beurteilt werden. Darüber hinaus empfehlen wir zu prüfen ob und im welchen Umfang Rückvergütungen (sogenannte Kickbacks) für den Wertsicherungsfonds (WSF) gezahlt werden. In der Praxis gibt es hier signifikante Unterschiede.

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