Das steuerliche Halbeinkünfteverfahren

Neben der Kostenfrage spielt für Vorsorgesparer der Steueraspekt eine wesentliche Rolle. Niemand möchte im Alter von hohen Steuerzahlungen belastet werden. Fondsgebundene Rentenversicherungen der dritten Schicht bieten besondere steuerliche Vorteile, die jeder kennen sollte. Erfahren Sie mehr über die Vorzüge der fondsgebundenen Rentenversicherung  ETFs (sog. ETF-FondsRente), die Sie bei ETF-Versicherung-24 gänzlich befreit von teuren Abschlusskosten und Provisionen als günstige Nettotarife abschließen können.

Das steuerliche Halbeinkünfteverfahren bei der Kapitalauszahlung aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit ETFs 

Bei der Auszahlung des Fondguthabens aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit ETFs können Sie von den Vorteilen des sogenannten steuerlichen Halbeinkünfteverfahrens profitieren. Entscheiden Sie sich ab dem 62. Lebensjahr für die Kapitalauszahlung, muss nur die Hälfte des Ertrages, also Auszahlung abzüglich eingezahlter Beiträge, mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Haben Sie als Rentner einen Steuersatz von 25 Prozent, fallen unterm Strich nur 12,5 Prozent Steuern auf den Gesamtertrag an. Beträgt der Gewinn Ihrer Rentenversicherung EUR 20.000, gingen also lediglich EUR 2.500 als Steuer ans Finanzamt. Beim ETF-Sparplan fallen hingegen bei Verkauf der Fondsanteile 25 Prozent Abgeltungssteuer an zzgl. Solidarbeitrag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Steuerbelastung ist also mindestens doppelt so hoch.

Dauerhafte Abgeltungssteuerfreiheit der fondsgebundenen Rentenversicherung mit ETFs 

Bei Umschichtungen der Fondsanlage innerhalb einer fondsgebundenen Rentenversicherung wird grundsätzlich keine Abgeltungssteuer fällig. Zufließende Zinsen und Dividenden unterliegen ebenfalls nicht der Abgeltungssteuer. Bei ETF-Fondssparplänen dagegen unterliegen sämtliche Kapitalerträge der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) – ganz gleich, ob es sich um Zinszahlungen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne handelt. Damit können Sie Ihre Anlagestrategie im Rahmen des Versicherungsmantels gänzlich kostenfrei und ohne steuerliche Auswirkung flexibel an geänderte Marktgegebenheiten anpassen.

Günstige Ertragsanteilbesteuerung für lebenslange Renten aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit ETFs

Auch wenn Sie sich zum Rentenbeginn für regelmäßige Rentenzahlungen entscheiden, erzielt die ETF-FondsRente finanzielle Vorteile. Die Rentenzahlungen aus der fondsgebundenen Rentenversicherung mit ETFs sind lediglich mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Bei einem regulären Rentenbeginn mit 67 Jahren brauchen Sie nur 17 Prozent der Zahlungen beim Finanzamt abzurechnen, starten Sie bereits mit 65 Jahren, sind es 18 Prozent. Damit sind Sie besser gestellt als beim klassischen Fondsentnahmeplan, bei dem regulär 25 Prozent Abgeltungssteuer auf realisierte Fondsgewinne anfallen.

Vergleich: ETF-Fondssparplan vs. ETF-FondsRente Nettotarif  I Sparplan 250,- EUR/ mtl.

 

 ETF-Fondssparplan

(Direktinvestment in ETFs)

 

 

ETF-FondsRente Nettotarif 

(ETF-Versicherungsmantel)

 

Monatlicher Sparbeitrag 250,- EUR 250,- EUR
Vertragslaufzeit in Jahren 30 30
Summe der Einzahlungen 90.000,- EUR 90.000,- EUR
Jährliche Wertentwicklung in %
(angenommene Fondsentwicklung vor Kosten und Steuern)
6,00% 6,00%
Kosten des Versicherung
(Verwaltungsgebühren des Versicherungsmantels)
0,00 EUR 4.950,- EUR
Fondskosten
(Fondsverwaltungsgebühren)
8.723,82 EUR 8.402,40 EUR
Summe der Kosten 8.723,82 EUR 13.352,40 EUR
Jährliche Steuern 3.904,24 EUR 0,00 EUR
Steuern bei Auszahlung 35.138,20 EUR 21.712,21 EUR
Kapitalauszahlung nach Steuern  187.350,38 EUR 194.705,33 EUR
Vorteil der ETF-FondsRente

von ETF-Versicherung-24

+ 7.354,95 EUR
Annahmen zur Berechnung:

Mtl. Sparbetrag 250,-EUR, persönlicher Grenzsteuersatz 30%, jährliche Umschichtungsquote der ETF-Anlage von 10%

ETF-Sparplan: Fondskosten des ETF (TER)  0,35% p.a., sonst kostenfrei

ETF-FondsRente Nettotarif: 5,50% Verwaltungskosten auf laufenden Beitrag zzgl. Fondskosten des ETF (TER)  0,35% p.a.

Klares Ergebnis

Unter Annahme identischer Vergleichsparameter und der Berücksichtigung zusätzlich anfallender Versicherungskosten für den Versicherungsmantel, erzielt die provisionsfreie, fondsgebundene Rentenversicherung mit ETFs eine höhere Kapitalauszahlung nach Steuern als der vergleichbare ETF-Fondssparplan. Der entstehende Vorteil zugunsten der fondsgebundenen Rentenversicherung mit ETFs wird größer, wenn wir exemplarisch eine Einmalanlage in Höhe von 50.000,- EUR betrachten.

Vergleich: ETF-Direktinvestment vs. ETF-FondsRente Nettotarif I Einmalanlage 50.000,- EUR

 

ETF-Einmalanlage

(Direktinvestment in ETFs)

 

ETF-FondsRente Nettotarif 

(ETF-Versicherungsmantel)

Einmalige Einzahlung 50.000,- EUR 50.000,- EUR
Vertragslaufzeit in Jahren 30 30
Summe der Einzahlungen 50.000,- EUR 50.000,- EUR
Jährliche Wertentwicklung in %
(angenommene Fondsentwicklung vor Kosten und Steuern)
6,00% 6,00%
Kosten des Versicherung
(Verwaltungsgebühren des Versicherungsmantels)
0,00 EUR 2.750,- EUR
Fondskosten
(Fondsverwaltungsgebühren)
12.972,40 EUR 12.607,82 EUR
Summe der Kosten 12.972,40 EUR 15.357,82 EUR
Jährliche Steuern 5.805,65 EUR 0,00 EUR
Steuern bei Auszahlung 52.250,83 EUR 33.382,60 EUR
Kapitalauszahlung nach Steuern 194.760,92  EUR 210.984,77 EUR
Vorteil ETF-FondsRente Nettotarif

von ETF-Versicherung-24

+ 16.223,85 EUR
Annahmen zur Berechnung:

Mtl. Sparbetrag 250,-EUR, persönlicher Grenzsteuersatz 30%, jährliche Umschichtungsquote der ETF-Anlage von 10%

ETF-Sparplan: Fondskosten des ETF (TER) 0,35% p.a., sonst kostenfrei

ETF-FondsRente Nettotarif: 5,50% Verwaltungskosten auf die einmalige Einzahlung zzgl. Fondskosten des ETF (TER) 0,35% p.a.

Vorteile einer ETF-FondsRente

Das steuerliche Halbeinkünfteverfahren Entscheiden Sie sich ab dem 62. Lebensjahr für die Kapitalauszahlung, müssen Sie nur die Hälfte des Ertrages, also Ablaufleistung minus eingezahlter Beiträge, mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Abgeltungssteuerfreiheit Bei Umschichtungen der Fondsanlage wird keine Abgeltungssteuer fällig – ganz gleich, ob es sich um Zinszahlungen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne handelt.

Steuerfreie Vererbung des Fondsguthabens Todesfallleistungen aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung (ETF-FondsRente) sind gänzlich einkommenssteuerfrei.

Keine Depot- und Managementgebühren Bei der ETF FondsRente benötigen Sie, anders als bei Fondssparplänen oder Einmalanlagen in Fonds oder Aktien, kein Wertpapierdepot bei einer Bank. Da die Verwaltung Ihrer Indexfonds und ETFs im Versicherungsmantel erfolgt, müssen Sie sich um nichts kümmern.

Kostenfreies Rebalancing ETF-FondsRenten von ETF-Versicherung-24 bieten ein kostenfreies, optionales Rebalancing an.

Keine Ordergebühren Bei Portfolioanpassungen (Käufen bzw. Verkäufen von Anteilen) fallen, anders als beim Fondssparplan mit ETFs, keine zusätzlichen Ordergebühren oder weitere Transaktionskosten an.

Bis zu 20 ETFs ab 25,- EUR mtl. Sparbetrag Bei den meisten ETF-FondsRenten können Sie bereits ab einem monatlichen Sparbetrag von 25,- EUR ein aus bis zu 20 unterschiedlichen ETFs bestehendes ETF-Portfolio besparen.