Was ist die Effektivkostenquote ?

Seit dem 1. Januar 2015 müssen Versicherungsanbieter in ihren Angeboten zur Altersvorsorgeprodukten die effektive Kostenbelastung als Kennzahl verpflichtend ausweisen. Diese Kennziffer ist auch als Reduction in Yield (RiY) bekannt. Häufig findet man in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung Gesamtkostenquote. Als Kennziffer bezieht die Effektivkostenquote alle einkalkulierten Kosten ein, also neben den laufenden auch die Abschluss- und Vertriebskosten sowie von der in Angebot getroffenen Fondsauswahl abhängigen Fondskosten. Die Effektivkostenquote zeigt damit an, auf wie viel Rendite der Sparer eines Altersvorsorgevertrages während der Ansparphase jährlich durch die anfallenden Produktgesamtkosten verzichtet unter der Annahme, dass der Altersvorsorgevertrag bis zum vereinbarten Rentenbeginn eingehalten wird.

Warum wurde die Effektivkostenquote gesetzlich eingeführt?

Mit der Effektivkostenquote sollen die Kosten von Altersvorsorgeprodukten für den Verbraucher nun klarer erkennbar werden. Verbraucher sollen somit die Leistungsfähigkeit eines Altersvorsorgeproduktes leichter beurteilen und einfacher mit gleichartigen Vorsorgeprodukten anderer Anbieter vergleichen können.

Wie setzt sich die Effektivkostenquote fondsgebundener Tarife zusammen?

Die Effektivkostenquote berücksichtigt bei fondsgebundenen Basisrenten (Rürup Renten), Riester Renten, Rentenversicherungen und Direktversicherungen die Kosten auf der Versicherungs- und Fondsebene. Die Versicherungskosten setzen sich aus den Abschluss- und Vertriebskosten (Vertriebsprovisionen) sowie den laufenden Verwaltungskosten in der Ansparphase zusammen. Als Fondskosten werden dabei die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften im Rechenschaftsbericht ausgewiesenen Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens angesetzt, auch bekannt als Total Expense Ratio (TER). Vorab nicht quantifizierbare Fondskosten, wie Performance Fees und Transaktionskosten werden bei der Ermittlung der Gesamtkostenquote in der Regel nicht berücksichtigt.

Ermittlung_der_Effektivkosten

Effektivkostenquote nach einheitlich definierten Kriterien von ETF-Versicherung-24

Vergleich: Auswirkung der Effektivkostenquote einer fondsgebundenen Rentenversicherung auf die Höhe der Kapitalauszahlung

Folgender Vergleich soll den Einfluss der Produktgesamtkosten auf die Höhe der Versorgungsleistung verdeutlichen. Betrachtet wird eine monatliche Einzahlung in Höhe von 250,- EUR über den Zeitraum von 30 Jahren in eine fondsgebundene Rentenversicherung (FondsRente ohne Garantie, Provisionstarif) des Marktführers Allianz Lebensversicherung AG, Privatrente InvestFlex, Tarif RF1U welche in einen gemanagten Investmentfonds (TER: 1,83%) investiert. Im Vergleich dazu betrachten wir eine fondsgebundene Rentenversicherung (ETF-FondsRente ohne Garantie, Nettotarif von ETF-Versicherung-24), die in einen ETFs (TER: 0,20%) investiert.

 

Provisionstarif des Marktführers

Allianz Lebensversicherung AG

PrivatRente InvestFlex1  

 

 

Provisionsfreier Tarif – Nettotarif

von ETF-Versicherung-24

ETF-FondsRente2 

  

Monatlicher Beitrag  250,- EUR 250,- EUR
Vertragslaufzeit in Jahren 30 30
Jährliche Wertentwicklung in %
(angenommene Fondsentwicklung vor Kosten und Steuern)
6,00% 6,00%
Summe der Einzahlungen 90.000,- EUR 90.000,- EUR
Kosten Versicherer

(Abschluss-, Bestandsprovisionen, Verwaltungskosten)

 20.136,36 EUR 9.786,13 EUR
Fondskosten
(Verwaltungsgebühren TER ohne Transaktionskosten) 
31.550,92 EUR  4.847,11 EUR
Gesamtkosten in EUR 51.687,28 EUR  14.633,24 EUR
Effektivkostenquote 3,24% 0,69%
Kapitalauszahlung vor Steuern 139.368,09 EUR 216.371,48 EUR
Vorteil ETF-FondsRente Nettotarif von 

ETF-Versicherung-24 

+ 77.003,39  EUR³ 

Bei der Berechnung der Ablaufleistung des Provisionstarifes der Allianz Lebensversicherung AG (PrivatRente InvestFlex Tarif RF1U) wurden folgenden Kostenbestandteile zugrunde gelegt. Diese betragen im Einzelnen: Abschlusskosten und Abschlussprovisionen 2,50%, Verwaltungskosten 4,50% und 0,80% p.a. auf das jährliche Fondsvermögen. Für die Anlage wurde ein gemanagter Fonds angenommen, Templeton Growth Euro Fund A Acc ISIN LU0114760746 – TER: 1,83% p.a. 

Bei der Berechnung der Ablaufleistung des Nettotarifes von ETF-Versicherung-24 wurden folgende Kostenbestandteile zugrunde gelegt: Abschlusskosten 0,00%, Verwaltungskosten 2,00%, mtl. Stückkosten 2,00 EUR und Verwaltungskosten 0,30% p. a. auf das jährliche Fondsvermögen. Für Anlage wurde ein Indexfonds (ETFs) angenommen, ComStage ETF MSCI World TRN I LU0392494562 – TER: 0,20% p.a.

3 Abzüglich des einmalig anfallenden Vermittlungshonorars an ETF-Versicherung-24

Ergebnis

Unter Annahme identischer Parameter (Höhe der Einzahlung, Vertragslaufzeit, angenommene jährliche Fondsentwicklung etc.) erzielt die provisionsfreie ETF-FondsRente von ETF-Versicherung-24 (Effektivkostenquote 0,69%) nach 30 Jahren Vertragslaufzeit eine um rund 77.000,- EUR höhere Kapitalauszahlung als der vergleichbare Provisionstarif des Marktführers Allianz Lebensversicherung AG (Effektivkostenquote 3,23%).

Vorsicht beim Vergleichen – keine gesetzliche Normierung

Die Verbesserung der Vergleichbarkeit im Bezug auf die Kostenbelastung von Vorsorgeprodukten, die der Gesetzgeber mit der Einführung der Effektivkostenquoteausweisung schaffen wollte, ist leider misslungen. Die fehlende gesetzliche Vorgabe einer Normierung für die Ermittlung Effektivkostenquote für die gesamte Versicherungswirtschaft schränkt die Aussagekraft der im Angebot ausgewiesenen Gesamtkostenquote deutlich ein. Verbraucher sollten daher beim Vergleichen der im Angebot eines Versicherer ausgewiesenen Effektivkostenquote vorsichtig sein. Beispielsweise berücksichtigen einige Anbieter bei der Ausweisung der Effektivkostenquote die anfallenden Fondskosten nicht. Andere Anbieter beziehen pauschal relativ hohe fiktive fondsunabhängige Rückvergütungen (Kickbacks) in die Berechnung der Effektivkostenquote mit ein um möglichst geringe Gesamtkostenquoten zu präsentieren. Hier zeigt sich wieder mal, dass Versicherer alle denkbaren Möglichkeiten ausschöpfen, um die ihre Produkte möglichst positiv erscheinen zu lassen. Leider zum Nachteil der Verbraucher.

ETF-Versicherung-24 rechnet für Sie nach

Wir kennen diesen Umstand und machen es uns stets zur Aufgabe Ihnen eine ehrliche Entscheidungsgrundlage für die Kostenbeurteilung unterschiedlicher Vorsorgetarife zur Verfügung zu stellen. Bei allen von uns empfohlenen Tarifen wird die Effektivkostenquote nach einheitlich definierten Kriterien ermittelt. Auf Wunsch erhalten Sie ein ausführliches finanzmathematisches Kostengutachten zu allen unseren Tarifempfehlungen. Dieses kann bei ETF-Versicherung-24 angefordert werden.

Fazit

Mit Hilfe der Effektivkostenquote können Verbraucher verlässlich die Kostenbelastung eines Altersvorsorgeproduktes beurteilen. Auch können Angebote unterschiedlicher Anbieter im Bezug auf die entstehenden Produktgesamtkosten korrekt verglichen werden. All das funktioniert aber nur unter der Voraussetzung, dass ein einheitliches Verfahren zur Ermittlung der Effektivkostenquote eingesetzt wird. Eine dafür notwendige gesetzlich vorgeschriebene Normierung für die gesamte Versicherungswirtschaft wurde bisher nicht geschaffen. Aus diesem Grund sind oft die in den Angeboten ausgewiesene Effektivkostenquoten nicht direkt vergleichbar und sollten unbedingt nachgerechnet werden. ETF-Versicherung-24 unterstützen Sie dabei und ermittelt für Sie die Effektivkostenquoten für sämtliche provisionsfreie Tarifmempfehlungen mit ETFs nach einheitlichen Kriterien.

Neben der Kostenbelastung berücksichtigen wir natürlich auch weitere Aspekte, wie beispielsweise Finanz- und und Ertragsstärke des Anbieters, tarifliche Flexibilität, Effizienz des eingesetzten Garantiemodells (bei Produkten mit Garantien) und Qualität und Höhe der gewährten Konditionen für die Rentenermittlung in der Rentenphase (garantierte Rentenfaktoren)Lesen Sie weiter und erfahren Sie nach welchen Kriterien wir sämtliche Nettotarife mit ETFs verglichen haben. Lesen Sie weiter>>