Warum Verbraucher Angebote fondsgebundener Basisrenten, Riester Renten, FondsRenten und betrieblicher Direktversicherungen falsch vergleichen?
Die Versicherungsbranche arbeitet mit Tricks, die Sie als Verbraucher kennen sollten.
Verbraucher vergleichen Angebote fondsgebundener Vorsorgeprodukte häufig auf Grundlage der hochgerechneten, im Angebot illustrierten Renten und Ablaufwerte. Dieses Verbraucherverhalten kennen die Anbieter und versuchen durch Einsatz zahlreicher Tricks die höchsten Ablaufleistungen in ihren Angeboten zu erzeugen. Getreu dem Motto, je höher desto besser – gibt es kaum Anbieter, die auf das „Tunen“ der Ablaufleistung verzichten. Leider wurden bis heute gesetzlich keine einheitlichen Vorgaben geschaffen wie eine illustrierte Hochrechnung im Angebot eines Versicherers durchzuführen ist. Daher gibt es, im Gegensatz zum Glauben vieler Verbraucher, völlig unterschiedliche Vorgehensweisen wie solch eine Hochrechnung ermittelt wird. Unterschiedliche Berechnungsmethoden führen zu signifikanten Unterschieden bei den Renten und Kapitalergebnissen. Für die meisten Verbraucher sind diese Tricks nicht erkennbar. Erst der geschulte Blick in die Vertragsbedingungen schafft Klarheit.
Mit folgenden Tricks lassen Produktanbieter die illustrierten Modellrechnungen bei Rürup Renten, Riester Renten, fondsgebundenen Rentenversicherungen (FondsRenten) und fondsgebundenen betrieblichen Direktversicherungen künstlich üppiger erscheinen:
Trick 1 – Nichtberücksichtigung von Fondskosten in der illustrierten Hochrechnung von Renten und Ablaufwerten
Viele Versicherungsanbieter berücksichtigen bei ihren illustrierten Hochrechnungen von Renten und Kapitalauszahlungen keine Fondskosten und gehen von der Annahme aus, dass die Fonds nach Erwirtschaftung ihrer Eigenkosten die angenommene 3,00%, 6,00% oder 9,00% Wertentwicklung erzielen. Wenn man bedenkt, dass die Fondskosten insbesondere bei gemanagten Fonds schnell 1,50% bis 2,50% betragen können, die so schlicht unberücksichtigt also „unsichtbar“ bleiben, kann man eigentlich nur staunen. Einige Versicherungsanbieter überlassen es sogar dem Berater in der Angebotssoftware die Einstellung zu wählen. So kann es also vom gleichen Versicherungsanbieter ein Angebot ohne und ein Angebot mit Berücksichtigung der Fondskosten geben. Folgendes Beispiel macht deutlich, dass eine im Fondspolicenangebot illustrierte Hochrechnung keine geeignete Vergleichsgrundlage bietet.
1 Bei der Berechnung der Ablaufleistung der Fondspolice A und B wurden folgende marktübliche Kostenbestandteile zugrunde gelegt. Diese betragen im Einzelnen: Abschlusskosten 4,00%, jährliche Verwaltungskosten 6,00% bezogen auf den laufenden Beitrag und 0,30% p.a. bezogen auf das jährliche Fondsvermögen.
2 Für die Anlage der monatlichen Einzahlungen wurde ein thesaurierender gemanagter Fonds angenommen, dabei wurde für die gesamten anfallenden Fondskosten ein marktüblicher Satz von TER 2,00% p.a. zzgl. 0,50% p.a. Transaktionskosten angesetzt.
Wie die Betrachtung der korrekt ermittelten Effektivkostenquoten beweist, ist der Unterschied zwischen den beiden auf den ersten Blick gleichwertig erscheinenden Fondspolicen erheblich. Um die prognostizierten Ablaufleistungen in Höhe von 142.036,46 EUR erreichen zu können, müsste der gemanagte Fonds der Fondspolice A eine jährliche Performance von 8,50% (6,00% + Fondskosten von 2,50%) und der günstige Indexfonds der Fondspolice B 6,35% (6,00% + 0,35%) erbringen. Anders ausgedrückt erzielt die Fondspolice A, die im Angebot ausgewiesene Ablaufleistung nicht bei 6,00%, sondern erst bei 8,50%. Fondspolice B dagegen erreicht, durch günstige Kosten des Indexfonds, die in ihrem Angebot angegebene Ablaufleistung bereits bei 6,35%. Verbraucher sollten daher stets darauf achten nicht die illustrierten Hochrechnungen des Versicherers als Entscheidungsgrundlage zu betrachten. Für die Kostenbetrachtung empfehlen wir Ihnen grundsätzlich den Vergleich unterschiedlicher Vorsorgeprodukte mit Hilfe einer, nach einheitlichen Kriterien ermittelten Effektivkostenquote. Dabei müssen zwingend alle anfallenden Produktkosten (Versicherungskosten und Fondskosten) berücksichtigt werden.
Trick 2 – Einrechnung hoher fiktiver fondsabhängiger Überschüsse (Kickbacks) in die illustrierte Hochrechnung von Renten und Ablaufwerten
Bei der Wahl aktiv gemanagter Investmentfonds fließt ein Teil der internen Fondskosten als Rückvergütung (Kickback) an den Versicherer zurück. Einige Versicherer erstatten diese Rückvergütung ganz oder teilweise an die Kunden zurück. Fondsabhängig liegt diese zwischen 0,20% und 1,00% p.a.. Manche Versicherer rechnen in ihre illustrierten Hochrechnungen pauschale Rückerstattungswerte bis zum Ende der Vertragslaufzeit mit ein. Auf diese Weise werden fiktiv höhere Ablaufleistungen im Angebot erzeugt. Da Kickbacks insbesondere bei Fonds mit hohen Verwaltungsgebühren gezahlt werden, setzen Produktanbieter diese vorzugsweise ein, um in Wettbewerbsvergleichen möglichst üppige Ablaufleistungen (Renten und Kapitalauszahlungen) präsentieren zu können. Wie stark sich bereits moderate Kickbacks auf die illustrierte Ablaufleistung auswirken können, zeigt das Beispiel unten.
Durch Einrechnung fiktiver jährlicher Kickbacks in Höhe von 0,65% erhöht sich die illustrierte Ablaufleistung der Fondspolice um ganze 13.578,69 EUR auf 155.615,15 EUR. Für die Kostenbetrachtung empfehlen wir dringend den Vergleich unterschiedlicher Vorsorgeprodukte mit Hilfe einer nach einheitlichen Kriterien ermittelten Effektivkostenquote. Nur auf diese Weise bekommen Anleger eine unverfälschte Grundlage für Ihre Anlageentscheidung. Verbraucher sollten daher stets darauf achten die illustrierten Hochrechnungen des Versicherers nicht als Entscheidungsgrundlage zu betrachten.
Trick 3 – Anwendung aktueller (nicht garantierter) Rentenfaktoren für die illustrierte Rentenhochrechnung
Bei nahezu allen fondsgebundenen Basisrenten (Rürup Renten), Riester Renten, Rentenversicherungen und betrieblichen Direktversicherungen wird neben dem aktuellen Rentenfaktor auch ein garantierter Rentenfaktor ausgewiesen. Der garantierte Rentenfaktor gibt an wie viel Rente der Sparer zum Rentenbeginn pro 10.000,- EUR Vertragsguthaben mindestens erhält. Es ist üblich, dass zwischen dem aktuellen Rentenfaktor und dem garantierten Rentenfaktor ein Sicherheitsabschlag von 15-50% liegt. Manche Versicherer verwenden bei der Ermittlung der illustrierten Renten allerdings nicht den garantierten sondern den höheren aktuellen Rentenfaktor was zu erheblich höheren illustrierten Rentenwerten in Angebot führt. Dies sollten Verbraucher beim Gegenüberstellen unterschiedlicher Angebote berücksichtigen, um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Trick 4 – Berücksichtigung des im Angebot illustrierten Rentenmodells (dynamische, teildynamische oder nichtdynamische Rente)
Die meisten Anbieter fondsgebundener Basisrenten (Rürup Renten), Riester Renten, Rentenversicherungen unterscheiden zwischen folgenden Rentenauszahlungsmodellen.
- dynamische Rente
- teildynamische Rente
- nichtdynamische oder flexible Rente
Eine dynamische Rente beginnt mit einer geringeren Rentenhöhe und wird dafür jedes Jahr um einen gewissen Prozentsatz der insgesamt erzielen Überschüsse gesteigert. Die nichtdynamische Rente, auch bekannt unter der Bezeichnung flexible Rente, beginnt mit einer höheren Rente wird aber dafür im Alter nicht mehr dynamisiert und kann unter Umständen sogar der Höhe nach reduziert werden. Verbraucher sollten daher stets darauf achten beim Vergleichen unterschiedlicher Angebote die gleichen Rentenauszahlungsmodelle gegenüber zu stellen.
Trick 5 – Einrechnung von Schlussüberschüssen und Bewertungsreserven in die illustrierte Rentenhochrechnung
Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns schichtet der Versicherer das bis dahin erzielte Fondsguthaben in die festverzinslichen Anlage des Versicherers (Deckungsstock). Die Berechnung der im Angebot illustrierten Rentenhöhe hängt also direkt von der zukünftigen Verzinsung des Deckungsstocks während der Rentenbezugszeit ab. Mit der Zielsetzung möglichst hohe illustrierte Renten präsentieren zu können, gehen manche Versicherungsanbieter bei der Rentenermittlung von übertrieben optimistischen Annahmen aus was die zukünftigen Überschusszinsen, Bewertungsreserven und Schlussüberschüsse anbelangt. Dies sollten Verbraucher berücksichtigen. An dieser Stelle muss stets auf einen realistischen Ansatz, der in der Zukunft zu erzielenden Überschüsse geachtet werden. Alleiniges Vergleichen auf Grundlage der im Angebot illustrierten Rentenhöhen führt unweigerlich zu Fehleinschätzungen.
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