Kann das Guthaben einer bestehenden Basisrente zu einem anderen Basisrentenanbieter übertragen werden?
Wer eine Basisrente abschließt, kann diese weder mit Auszahlung des Rückkaufswertes kündigen noch ist im Normalfall die Übertragung des abgesparten Guthabens zu einem Wettbewerber möglich. Doch es gibt Ausnahmen. Manche klassische und fondsgebundene Basisrenten beinhalten die Wechseloption, die in der Regel gegen eine einmalige Gebühr ausgeübt werden kann.
Häufige Gründe für einen Basisrenten Wechsel
→ Mangelnde Finanz- und Ertragsstärke des Basisrentenanbieters
→ Hohe Kostenbelastung auf der Versicherungsebene (insbesondere Vertriebskosten bzw. laufende Verwaltungskosten)
→ Hohe Kostenbelastung auf der Fondsebene (insbesondere bei verwaltenden und aktiv gemanagten Fonds)
→ Fehlender garantierter Rentenfaktor oder im Marktvergleich zu gering garantierter Rentenfaktor
→ Eingeschränkte Fondsauswahl des Basisrententarifes
→ Ineffizientes, prozyklisches Garantiemodell (bei fondsgebundenen Basisrenten, die eine garantierte Leistung zum Rentenbeginn zusichern)
Basisrenten Wechsel – Diese Basisrententarife erlauben einen Anbieterwechsel
- Basisrente der Deka, Tarif Deka-BasisRente, Stand 12.2007 (Basisrentenfondssparplan)
- Basisrente der DWS, Tarif BasisRente Premium, Stand 08.2009 (Basisrentenfondssparplan)
- Basisrente der Aspecta, Tarif GARANT.invest basic, Stand 04.2009, PLUS.invest basic, Stand 04.2009; FRAUEN.invest bascic, Stand 04.2009)
- Basisrente der CosmosDirekt, Tarife LA 1079 A, LA 1100A; je Stand 05.2009
- Basisrente der Hannoverschen Leben, Tarif RB 09, Stand 04.2009
- Basisrente der Zurich (Deutscher Herold), Tarife Basis Renteclassic, Stand 04.2009; Basis Renteinvest, Stand 04.2009; Basis Renteinvest Premium, Stand 04.2009)